Ist das ein Einzelwunsch oder gibt es noch mehr Stimmen dafür?
Ich gebe zu bedenken, dass man nach BGH vom Herbst 2021 erst den Termin eintragen muss und dann das EEB abgeben darf.
Das Risiko liegt auf der Hand: die Zustellungsfiktion, wenn nach außen ein EEB abgegeben wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ausgerechnet unser BGH auf die Argumentation einlässt: "EEB wird hier automatisch abgegeben, diese und jene Nachricht habe ich entgegen dem EEB in Wahrheit gar nicht gesehen".
Es geht ja im Grunde um Bequemlichkeit. Evtl. kann man das auch noch anders lösen: was im Ordner "Posteingang->AutoEEB" liegt, wird automatisch mit Datum heute abgegeben und ein Email-Header gesetzt.
Wenn ein Kollege das per Script oder Thunderbird-Filter automatisch umschaufeln lässt, ist es halt sein Problem. Für alle anderen, die es von Hand verschieben, ist es schon praktisch und man kann es rein per Email bedienen.