Unterschiede beAte - beA

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Thomas Michael Meier-Bading (10629 Berlin)
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Registriert: Mi 28. Apr 2021, 16:03

Unterschiede beAte - beA

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Unterschiede beAte - beA

Die Medien E-Mail und beA haben unterschiedliche Ziele und daher unterschiedliche Möglichkeiten, auch wenn sie sich in weiten Teilen überlappen.

was beAte im Gegensatz zum beA nicht kann:

  • Zustellungsempfänger und Unterzeichner des EEB sind immer die selbe Person. Im beA kann man theoretisch auch einen Kollegen unterschreiben lassen (wie das praktisch ginge, weiß ich nicht).
  • E-Mail (RCF2060) und beA erlauben unterschiedliche Sonderzeichen in Ordnernamen. Das ist auch noch bei jedem E-Mail-Programm anders. Insbesondere Schrägstriche und Punkte machen gern Probleme (außer Umlaute, die gehen). Seit Version 1.6.0 werden beA- Ordner mit Punkt im Namen nicht mehr dargestellt, weil das zu viele Probleme verursacht.

was beAte entsprechend anpasst:

  • Die Felder "Aktenzeichen Sender", "Aktenzeichen Empfänger" und "Zustellung gegen Empfangsbekenntnis" können durch den Text der E-Mail vorgegeben werden (siehe beA-Sonderfelder).

was beAte zusätzlich über das beA-System hinaus tut:

  • Die Prüfprotokolle und die export.html werden als pdf an alle Nachrichten angehängt. Mit dem Prüfprotokoll kann man nachsehen, ob die elektronische Signatur korrekt ist, mit der export.html sieht man, ob sie zugegangen ist. Lt. BGH vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20 muss nämlich jeder Versendevorgang im beA vom Anwalt überprüft werden. Einen solchen Laufzettel gibt es hingegen nicht, wenn man etwas an einen Kollegen schickt, weil diese Nachrichten den BRAK-Server nicht verlassen. Zum sicheren Nachweis des Zugangs darf man also an Kollegen nur mit EEB-Anforderung verschicken.
  • Unerlaubte Zeichen in Dateinamen und doppelte oder zu lange Dateinamen werden durch beAte stillschweigend automatisch korrigiert, damit man nicht alles 10x versuchen muss abzusenden.
  • Empfangsbekenntnisse werden zusammen mit ihrem eigenen Prüfprotokoll und ihrer eigenen export.html an diejenige Nachricht als pdf angehängt, für die sie abgegeben wurden. Sie liegen aber parallel noch im Gesendet- bzw. Posteingangs-Ordner als reine EB-Nachricht und nochmal als .pdf übersetz.
  • Die abgegebenen EBs werden um den Namen und PLZ des Unterzeichnenden ergänzt, damit man nicht erst die SAFE-ID auflösen muss, nur um einen Zugangsnachweis zu führen.
  • beAte setzt in bestimmten Fällen besondere E-Mail-Header, mit deren Hilfe die E-Mails bunt eingefärbt werden, z.B. wenn es einen Fehler gab.
  • Mit beAte kann man sich auf bequeme und doch sicherere Weise automatisch im beA anmelden. beA-Nachrichten werden im Hintergrund automatisch abgerufen.
  • beAte erlaubt auf Wunsch den Empfang und Versand von Nachrichten aus dem lokalen Netzwerk, ohne dass es einer gesonderten Anmeldung bedürfte.
  • Sie haben aus beAte heraus automatisch volle Schreibrechte hier im beAte-Forum.

Unterschiede beA - E-Mail

  • Das Medium E-Mail ist viel älter als das beA. Es wurde nicht erfunden, um riesige Datenmengen sicher durch die Welt zu schicken. Eine beA-Nachricht kann hingegen derzeit bis zu 200 MB haben, die in E-Mail umgerechnet 267 MB groß werden. Darum kann es sein, dass einige E-Mail-Programme vor zu großen Nachrichten kapitulieren.
  • Eine beA-Nachricht besteht aus mindestens zwei Nachrichten: eine vom Absender zum Server, eine vom Server zum Empfänger. Beide haben auch unterschiedliche Nachrichten-IDs. Wenn man sich selbst eine beA-Nachricht schickt, dann hat man also zwei. Wenn man Nachrichten an ein Gericht schickt, entstehen sogar noch mehr Nachrichten: ein Laufzettel zurück und eine Nachricht vom JUSTIZ-Server zum Empfänger-Gericht. Eine beA-Nachricht ist also eine Art stille Post: immer am nächsten Knoten wird eine neue Nachricht erzeugt.
    Beim Medium E-Mail hingegen bleibt die Nachrichten-ID immer die selbe, egal auf welchem Server sie nun gerade liegt.
    Dieser Unterschied ist systemimmanent und führt an einigen Stellen zu Schwierigkeiten bei der genauen "Übersetzung" von beA zu E-Mail.